KFZ-Steuerermäßigung (Allgemeines)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 03.03.2006, 10:00 (vor 6637 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

schwerbehinderte Menschen mit dem Ausweißmerkzeichen G und gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl mit orangefarbigen Flächenaufdruck im Ausweis können zwischen der Kfz-Steuerermäßigung (50%) oder der Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wählen.
Auf schriftliche Anforderung übersendet das Versorgungsamt dem beh. Menschen ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke und ein Antragsformular. Damit wird die Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragt.
Das Finanzamt vermerkt die Steuerermäßigung auf dem Beiblatt und im Fahrzeugschein.
Für eine komplette Kfz-Steuerbefreiung ist Voraussetzung das Merkzeichen H, BL oder aG.

Grüße
J.Schmitt


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