Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)
Hier aber hat der Arbeitgeber bereits ausgeschrieben und es liegt eine Bewerbung vor, also ist hier die/der Beschäftigte einzuladen.
Hallo, darauf, ob ausgeschrieben wurde, kommt es überhaupt nicht an, sondern wie ausgeschrieben wurde. Du unterstellst hier einfach eine externe Ausschreibung. Lunos hat aber nichts dergleichen erwähnt, ob intern oder extern ausgeschrieben von dieser kommunalen Klinik in Bayern.
Wurde bloß intern ausgeschrieben etwa im Intranet der kommunalen Dienststelle (zwecks interner Prüfung, ob mit eigenem Personal intern besetzbar), gibt's nun mal keinen gesetzlichen Rechtsanspruch mehr spätestens seit BTHG auf Vorstellungsgespräche.
Wurde extern ausgeschrieben, gibt's hier gleichfalls keinen Rechtsanspruch für Bewerber, über deren Feststellungs- bzw. Gleichstellungsantrag noch nicht pos. entschieden ist, zumal laut Lunos kommunaler Arbeitgeber in Bayern, für den ohnehin nicht die Teilhaberichtlinien verbindlich (nicht "Teilhabeerlass").
Gruß,
Cebulon