Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Gleichstellung)
Hallo,
auch ich empfehle jeden bei Antragstellung auf GdB unbedingt auch zeitgleich einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Erst recht, wenn schon jetzt absehbar ist, dass ein GdB von 50 nicht erreicht wird, sichert ausschließlich der Antrag auf die Gleichstellung die Rechtsansprüche. Das Urteil des BAG ist ja bereits genannt, hierin findest Du die notwendigen Erklärungen.
MfG