Antrag auf Gleichstellung ohne GdB (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 17.05.2017, 10:37 (vor 2536 Tagen) @ Sigurd

Moin Moin Sigurd,

zur parallelen Antragsstellung ist schon alles gesagt. Argumentationshilfen zur Gleichstellung, so weit sich diese aus Deinem kurzen Statement erschließen:

Sie kann nicht mehr alle Tätigkeiten in der Krankenpflege ausüben: Zwei Finger steif, Grundpflege, Betten machen, Waschen, Lagern, Spritzen aufziehen, Reanimation, weitere Tätigkeiten mit Feinmotorik fallen aus, aus diesem Grunde kann sie auch nicht mehr alleine Arbeiten, und ist im Beruf in der direkten Patientenversorgung nicht mehr sinnvoll einsetzbar. Daher neuer Arbeitsplatz erforderlich, weil nicht mehr leidensgerecht. Dieses ist Grundlage für Gleichstellung: Gefährdung des Arbeitsplatzes (ist hier auch gegeben) und Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes (ebenfalls vorhanden). Falls Vorgesetzte bereits mit Kündigung gedroht haben mit hinein nehmen.
Geschwächtes Immunsystem: Patienten im Krankenhaus oft keimbelastet, daher erhöhtes Erkrankungs- und Fehlzeitrisiko bei Arbeit am Bett.

Im Beruf auf allgemeinem Arbeitsmarkt mit den Einschränkungen nicht vermittelbar, daher droht ohne Hilfestellung Frühverrentung. Ggf. Hilfestellungen des Integrationsamtes erforderlich wie Ausgleich bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers durch Minderleistung aufgrund der Finger. Falls vorhanden ist auch der Status der Unkündbarkeit kein Hinderungsgrund für die Gleichstellung, da er nicht vor der Langzeit AU mit Übergang ALG 1 Bezug und Erwerbsminderungsrente schützt.

Durch die Gefährdung des Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber wäre dieser bei der Gleichstellung nach §84,1 gezwungen, ein Präventionsverfahren durchzuführen, um mit dem Integrationsamt zu klären, wie das Arbeitsverhältnis auf Dauer aufrecht erhalten bleiben kann. Die Hilfestellungen sind mit der Gleichstellung untrennbar verknüpft, ohne diese nicht zu erlangen. Auch die Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt, wo dieses prüfen muss, ob alle Hilfsmöglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses ausgeschöpft sind, ist mit der Gleichstellung untrennbar verbunden.

Daher Zustimmung zur Gleichstellung zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im bisherigen Beruf mit den Einschränkungen nicht vermittelbar und zur Erlangung eines neuen, leidensgerechten Arbeitsplatzes im Betrieb der möglichst bis zum Erreichen des Regelrentenalters ausgeübt werden kann.

Soweit wäre meine Stellungnahme in Stichworten, ohne die Auswirkungen der Finger (rechts bei Rechtshänderin, oder links bei Linkshänderin) genauer zu kennen. Daher ist diese natürlich nur eine grobe Richtschnur und an den tatsächlichen Einschränkungen zu überprüfen.


Da ich ebenfalls Krankenpflegel bin, kann ich dies aber halbwegs einschätzen.

Liebe Grüße

Hendrik


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