Leistungseinschränkungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers (Fragen zu einer Behinderung)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 22.05.2017, 20:28 (vor 2523 Tagen) @ albarracin


Im Endeffekt muß der AG eine derartige Minderleistung im Rahmen von ca. 70 - 80% der zu erwartenden Durchschnittsleistung "ertragen". Deswegen zahlt das IA idR in diesem Bereich auch dann keinen Zuschuß, wenn die Minderleistung behinderungsbedingt ist.

Hallo Wolfgang,

ich vertrete die Meinung, dass dann die Minderleistung, sofern sie behinderungsbedingt ist, sich im Endgeld (zB. Leistungsbeurteilung beim ERA-TV) nicht bemerkbar machen darf. Dies wäre ja sonst eine Diskriminierung und verstößt u.a. gegen das AGG.

Wie ist hierzu Deine bzw. die Meinung anderer Forumsteilnehmer?

MfG

Sepp


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