Ausfüllen des Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)
Hallo,
auch ohne zZt auffällige Krankenfehltage kann das Beschäftigungsverhältnis aus GRÜNDEN DER BEHINDERUNG gefährdet sein und damit der Grund für eine Gleichstellung vorliegen.
So zB wenn der Arbeitsplatz umorganisiert/umgestaltet werden soll, wenn andere Anforderungen auf den Arbeitsplatz zukommen. Der Arbeitsplatz/ die Beschäftigung des Behinderten dann ohne die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX gefährdet ist/wird.
Also, sich doch noch einmal ganz eindringlich mit den Gründen für die Zuerkennung einer Behinderung befassen.
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mfg Monica