Ausfüllen des Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)
Hallo,
Widerspruch kann durchaus sinnvoll sein, wenn nicht vergessen wird, vor der Begründung Akteneinsicht zu verlangen.
Dann kann die Arbeitsplatzgefährdung vom Antragsteller noch mal detailliert begründet werden und die Stellungnahme der SBV korrigiert werden.
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&Tschüß
Wolfgang