neuer Arbeitgeber (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 16.07.2017, 22:13 (vor 2446 Tagen) @ Paul

Moin Moin Paul,

der Sachverhalt ist soweit man dies von außen beurteilen kann relativ einfach: Zunächst einmal solltest Du klarstellen, warum sie aufgrund der behinderungsbedingten Einschränkungen den bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr ausüben kann. Sollte es ein BEM geben und auch dieses zu dem Schluss gekommen sein, dass sie einen neuen Arbeitsplatz benötigt, Stellungnahme hinzufügen. Dasselbe gilt für den betriebsärztlichen Dienst. Wenn es Facharztstellungnahmen oder einen Rehabericht gibt, der dies untermauert, auch beifügen. Sollten sogar Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt sein, weil das Erwerbsleben gefährdet ist, ebenfalls den Nachweis beifügen.
Zudem sollte, wenn sie den bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr ausüben kann, der Agentur für Arbeit klar gemacht werden, dass ohne Hilfestellung der Schwerbehinderten durch Aussteuerung aus dem Krankengeld und damit Bezug von Leistungen des eigenen Trägers droht. Zudem kann hier auch eine Frühverrentung drohen, wenn sie keinen neuen Arbeitsplatz findet.

Daher Bewilligung der Gleichstellung um mit Hilfe der Schutzrechte der Schwerbehinderten leichter einen neuen Arbeitsplatz zu finden (Begleitung Integrationsfachdienst, bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen, Hilfestellungen durch das Integrationsamt, wenn in dem Fall notwendig ..... )

Liebe Grüße

Hendrik


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