neuer Arbeitgeber (Gleichstellung)

Monica99, Monday, 17.07.2017, 09:34 (vor 2469 Tagen) @ Paul

Hallo,

zu Anfang eine Frage zur Klarstellung. Du schreibst oben NEUER ARBEITGEBER!

Bedeutet dieses, sie möchte den AG wechseln?

Wenn dem so ist und sie sich bei der Behörde auf intern ausgeschriebene Arbeitsstellen bewerben, wird dieses wohl nichts werden!

Denn die Behörde möchte und wird hier wohl diesem Arbeitsplatz nicht EXTERN also durch eine Einstellung besetzen, was sie auch nicht muss.

Sie könnte hier dann einfach darauf hinweisen, dass hier keine EXTERNE Einstellung möglich ist. Denn diese Stelle ist nur zur Besetzung durch bereits bei der Behörde beschäftigte AN im Rahmen einer Umsetzung vorgesehen.

--
mfg Monica


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