Nachfolge bei Pensionierung (Wahlen)

Franz Nestler ⌂ @, Haßfurt, Monday, 20.03.2006, 01:29 (vor 6620 Tagen)

Hallo

Ich bin noch gewählter Vertrauensmann und seit vier Monaten im Krankenstand. Lt. Polizeiarzt bin ich nun bis zu meiner absehbaren Pensionierung krank geschrieben.

Meine 1. Stellvertreterin ist auch noch bis ca. September krankgeschrieben und mein 2. Stellvertreter nimmt momentan alle Aufgaben wahr.

Was ist zu tun wenn, ich pensioniert werde.

Rückt meine 1. Stellvertreterin bei meiner Pensionierung nach und der 2. Stellvertreter macht weiterhin alles oder kann er aufgrund der Erkrankung meiner Stellvertreterin nachrücken.

Weil---->

Neuwahlen sind ja am Ende des Jahres.

Das Kuriosum dabei ist, dass durch die Polizeirefom in Unterfranken die Anzahl der Vertrauensmänner/frauen gekürzt wird. Statt bisher 3 Vertrauensleuten + 1 Gesamtschwerbehindertenverteter wird es wesententlich weniger Vertrauensleute geben. Die Anzahl ist bisher noch nicht bekannt.

Für meine/n Nachfolgerin/Nachfolger wäre es wichtig, sich auf die nächste Wahl vorbereiten zu können, um die Nähe zu den Schwerbehinderten gewährleisten zu können und ich weiß nicht wer von beiden in Frage kommt.

Wie ist in diesem Fall zu verfahren>
Normalerweise rückt ja meine Stellvertreterin nach (aber sie ist ja noch im Krankenstand).

Gruß Franz


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