Nachfolge bei Pensionierung (Wahlen)

hackenberger, Monday, 20.03.2006, 20:26 (vor 6620 Tagen) @ Franz Nestler

Hallo Franz,

Du hast es richtig erkannt. Sofern Du verhindert bist (z.B. wegen Krankheit) nimmt dein Stellvertreter die Aufgaben wahr. Ist auch dieser verhindert nimmt der nächste Stellvertreter die Aufgaben wahr.
Würdest Du noch in dieser Wahlperiode ausscheiden (aus dem aktiven Dienst) würde der Stellvertreter in das Mandat nachrücken.
Wenn es sicher ist, dass Du in dieser Wahlperiode nicht mehr in den aktiven Dienst zurückkehrst, wäre es zu überlegen ob Du dein Mandat nicht niederlegen sollst damit dein 1. Stellvertreter nicht nur die Vertretung wegen Verhinderung wahrnehmen kann sonder voll im Mandat nachrückt. Sie würde somit die volle Rechtsstellung aus dem SGB IX § 96 inne nehmen. Der 2. Stellvertreter würde wegen Verhinderung des 1. Stellvertreters die Aufgaben wahrnehmen (wie 1.Stellvertreter).

Im Herbst sind dann Neuwahlen wie gehabt.


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