Beamter: Elektrorollstuhl nur auf der Arbeit; Scootertrike (Fragen zu einer Behinderung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.07.2017, 12:26 (vor 2461 Tagen)

Moin Moin Kolleginnen und Kollegen,


ich habe mal wieder eine Spezialfrage. Ein Beamter kommt nach einem Schlaganfall mit einseitiger Armplegie und Beineinschränkung zurück an die Arbeit auf einen neuen Arbeitsplatz. Da er nur mit Mühe und Konzentration ein paar Schritte weit gehen kann, benötigt er sowohl für die Wege zur Arbeit als auch auf der Arbeit einen elektrischen Rollstuhl. Dieses wurde beim Integrationsamt beantragt, weil er keinen passenden Rehaträger als Beamter hat.
Genehmigt wurde der Rollstuhl nur für Wege innerhalb des Betriebes. Wie soll sich der Kollege jetzt verhalten. Bei einem Widerspruch kann es ihm passieren, dass der Rollstuhl komplett abgelehnt wird. Gibt es auch den Weg des teilweisen Widerspruchs, da er den Rollstuhl auch für Arbeits- aber auch Privatwege z.B. zum Arzt ect. benötigt?

Zudem wurde ein Scootertrike (Dreirad mit elektrischem Zusatzabtrieb) beantragt, um bei guter Witterung – nicht bei so schönem Wetter wie heute – zur Arbeit und zurück fahren zu können. Dieses soll abgelehnt werden. Gäbe es durch das Bundesteilhabegesetz da ab 01.01.2018 gute Chancen über Krankenkasse oder als trägerübergreifende Leistung?

Kennt jemand hier andere Wege?


Liebe Grüße

Hendrik


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