Benachteiligung eines freigestellten PR-Vorsitzenden (Freistellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 23.03.2006, 09:38 (vor 6617 Tagen) @ Groh Hans Jürgen

Hallo Joschi,
ich habe mal in der Kommentierung für Betriebsräte gesucht. Ob dies auch für Personalräte anwendbar ist - musst du selbst erkennen.

.... Bewerben sich neben dem BR-Mitglied andere AN des Betriebs um den höher dotierten Arbeitsplatz, ist der Anspruch des nicht berücksichtigten BR-Mitglieds auf das höhere Arbeitsentgelt gerechtfertigt, wenn eine personelle Auswahl im Rahmen der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung zu einer Beförderung geführt hätte, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein freigestelltes oder nicht freigestelltes BR-Mitglied handelt. Dies gilt selbst dann, wenn der höher dotierte Arbeitsplatz im Wege der Neueinstellung besetzt wird oder das BR-Mitglied wegen seiner Amtsfunktion, z. B. Freistellung, die Stelle nicht antreten kann.
§ 78 enthält im Übrigen auch ein an den AG gerichtetes Gebot, dem BR-Mitglied eine berufliche Entwicklung angedeihen zu lassen, wie es sie ohne das BR-Amt genommen hätte.
Auf Erfüllung dieses Gebots hat das BR-Mitglied einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch gegen den AG.

Zum Thema Vergleichspersonen gibt es sehr viel Text. Hier die Kernaussage:

Da eine hypothetische Betrachtungsweise im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen kann, stellt das Gesetz auf diesen Vergleichsmaßstab ab.
Die Vorschrift ist in erster Linie für freigestellte BR-Mitglieder von Bedeutung, kann aber auch auf nicht freigestellte Anwendung finden, weil die Inanspruchnahme durch das Amt sie vielfach daran hindert, sich ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Intensität wie die übrigen AN zu widmen oder ihrer bisherigen Tätigkeit im bisherigen Umfang nachzukommen.
Vergleichbar zum Zeitpunkt der Wahl sind die AN, die unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Persönlichkeit dieselbe oder eine vergleichbare Arbeit verrichtet haben.
Die berufliche Entwicklung der mit der bisherigen Tätigkeit beschäftigten vergleichbaren AN ist der Maßstab für die Zukunft

Um in der Frage weiteres Argumentationsmaterial zu finden würde ich in einer Kommentierung zum Personalvertretungsgestz suchen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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