Nachwahl Stellvertreter (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 22.08.2017, 14:16 (vor 2437 Tagen) @ a.bohm

Moin Moin Andreas,

ich bin ziemlich irritiert.
In der Wahlordnung der SBV ist festgelegt, dass der Wahlausschuss bzw. die Wahlversammlung beim einfachen Wahlverfahren festlegt, wie viele Stellvertreter/innen es gibt.

Nachrücker/innen gibt es für die SBV nicht. Wenn beispielsweise bei Euch eine Vertrauensperson und ein/e Stellvertreter/in gewählt werden sollten, sind die nicht gewählten Stellies nicht gewählt und können auch während der Wahlperiode nicht nachrücken! Damit wäre, wenn nicht 3 Stellvertreter gewählt hätten werden können, der jetzige Vertreter nicht rechtmäßig im Amt mit allen Konsequenzen, die dies für seine Tätigkeit ect. hat.

Da es aber jetzt nur 4 Schwerbehinderte gibt, ist eine Wahl zum Stellvertreter nicht durchführbar. Da Du gewählt bist, musst Du aber nicht zurücktreten. Ich würde Dir empfehlen, zu überlegen, wie diese Zahl zu steigern wäre, damit Du nächstes Jahr eine reguläre Wahl durchführen kannst.

Falls dies möglich ist, solltest Du mindestens 2 Stellvertreter/innen wählen lassen, damit Du nicht sofort wieder vor diesem Dilemma stehst.

Liebe Grüße

Hendrik


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