Anspruch auf neue Stelle? (Kündigung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 24.08.2017, 14:56 (vor 2429 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

nach §81,4 SGB IX haben Schwerbehinderte einen Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, soweit dieses dem Arbeitgeber zumutbar ist. Dieses geht nach Randnummer 184 Düwell 4. Auflage Kommentar zum SGB IX bis hin zur Zuweisung eines mit einem/r Leiharbeitnehmer/in besetzten Arbeitsplatzes, Freikündigen muss er diesen jedoch nicht.

Daher stellen sich mir einige Fragen bei Deinem allgemeinen Thread:
Ist nur der Schwerbehinderte der Meinung, seine Tätigkeit nicht mehr ausüben zu können, oder ist dies ärztlich oder durch Reha ect. belegbar?

Gibt es bei Euch alternative Arbeitsplätze die der Schwerbehinderte ausüben könnte?

Ist der Schwerbehinderte längerfristig erkrankt, im BEM, oder gibt es weitere Hilfestellungen von Rehaträgern wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ect.?

Zur Überprüfung könnte der Schwerbehinderte zum Betriebsarzt gehen, wenn es bei Euch einen solchen gibt.
Es könnte, wenn es belegbar ist, dass er einen neuen Arbeitsplatz benötigt, ein runder Tisch beantragt werden, damit dort geklärt wird, wie es weitergehen kann, oder der Arbeitgeber an seine Verpflichtung, ein Präventionsverfahren durchzuführen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses seiner Meinung nach gefährdet ist, erinnert werden.

Die außerbetrieblichen Helfer (Rehaträger, Integrationsfachdienst könnten ins Boot geholt werden, wenn dies sinnvoll und notwendig ist.

Leider muss meine Antwort allgemein bleiben, da auch die Frage wenig konkret gestellt ist.

Liebe Grüße

Hendrik


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