Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)

Monica99, Monday, 18.09.2017, 13:12 (vor 2406 Tagen) @ c.amio

Hallo,

der AG ist im Recht!! Der AG muss die Vertrauensperson nur von der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit freistellen. Er muss also NICHT wegen der Mandatswahrnehme den Arbeitsvertrag hier aufstocken. Die Mandatswahnahme ist eben nicht die Arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit sondern die Wahrnehmung eines Ehrenamtes.

Aber es gibt ja auch Stellvertreter die ggf hier eingebunden werden können und ggf auch sollten. Übrigens auch heute schon.

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mfg Monica


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