Anspruch auf eine Aufstockung Arbeitszeit (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
dann ist der Weg über § 81 SGB IX nicht gangbar.
Denkbar wäre dann lediglich ein Erhöhungsverlangen gem. § 9 TzBfG, falls die Familienpflichten nicht mehr oder zumindest nicht im seinerzeitigen Umfang bestehen.
--
&Tschüß
Wolfgang