Widerruf Gleichstellung wenn Arbeitsz. auf<17h reduziert wird? (Gleichstellung)
Kann die Gleichstellung widerrufen werden, wenn der Betroffene wöchentliche Arbeitszeit auf 17h reduziert?
Warum soll die Arbeitszeit reduziert werden auf unter 18 Stunden oder < 17 Stunden (§ 73 Abs. 3 SGB IX)? Auf Antrag und behinderungsbedingt und auf ärztliche Empfehlung nach § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX?
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Untergrenze von 18 WoSt vergl. LSG NRW vom 02.09.2008, L 1 AL 35/07, Rn. 26.
Gruß,
Cebulon