Widerruf Gleichstellung wenn Arbeitsz. auf<17h reduziert wird? (Gleichstellung)
Hallo,
ja, die Gleichstellung kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 SGB IX erfüllt sind. Da die Mindeststundenzahl des § 73 Abs. 3 SGB IX zu den zwingenden Voraussetzungen für eine GS gehört, führt die Unterschreitung zum Widerruf, wenn die AA davon Kenntnis erhält. Das ist auch im neuen "Gleichstellungserlass" vom 22.05.2017, Nr. 4.2, Abs. 4
http://www.schwbv.de/pdf/fachliche_weisung_gleichstellung_%C2%A72.PDF
ausdrücklich so vorgesehen.
Ein Verschweigen ggü. der AA hilft auch nicht, da der GS-Bescheid bei evtl. Inanspruchnahme von Rechten aus der GS auch noch rückwirkend gem. § 48 Abs. 1 Nr.2 SGB X aufgehoben werden kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html
--
&Tschüß
Wolfgang