Anrecht auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz ohne Behinderung (BEM)

daha, Kiel, Monday, 09.10.2017, 10:14 (vor 2385 Tagen) @ Martina

Hallo Martina,
gerade, wenn ein BEM durchgeführt wird, ist der Arbeitgeber aufgefordert einen Arbeitsplatz zu suchen, auf dem der/die Beschäftigte die arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen kann. Er muss dann nachweisen, dass ein solcher Arbeitsplatz nicht zu Verfügung steht.
Sollte es bei der/dem Beschäftigten behinderungsrelevante Einschränkungen geben würde ich dazu raten einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Dann hast du schon mal einen gewissen Schutz. Auch wenn eine Entscheidung des LAsD noch nicht vorliegt.


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