Unentgeltliche Beförderung (Hilfsmittel)

garda, Berlin, Friday, 13.10.2017, 15:20 (vor 2359 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

mal folgendes Problem:
A ist dienstlich für seinen Betrieb unterwegs und nutzt dafür das Auto. A ist mit 80 Grad Schwerbehindert mit Merkzeichen G und besitzt zusätzlich eine Wertmarke.
Kann der Arbeitgeber vorschreiben, dass er diese Wertmarke immer nutzt, auch wenn A schildert, dass A Probleme hat, weite Strecken zu laufen, und an unmöglich Parkplatzfeindlichen Orten den öffentlicher Nahverkehr nimmt, weil der Arbeitgeber dort keinen Parkplatz zur Verfügung stellen kann. Dieses auch nur, wenn der AG für manche seine dienstlichen Reisen keinen Parkplatz stellen kann.
A muss im nächsten Jahr erneut begründen, warum ein erhebliches Interesse an diesen Dienstfahrten für den AG besteht, um 30 Cent statt 20 Cent/km zu erhalten.

Hallo ferlui,

ganz ehrlich: deine Frage verstehe ich nicht wirklich, denn sie widerspricht sich imho selbst. Will er nun Auto fahren oder nicht? Wie soll ein AG irgendwo bzw. überall einen Parkplatz stellen?

Ganz grundsätzlich unterliegt die Wahl des Reisemittels dem Weisungsrecht des Arbeitgebers = Direktionsrecht. Wenn der SB-AN sowieso eine Wertmarke hat, ist er auch verpflichtet die zu nutzen und hat kein Recht auf Kostenerstattung. Erzählen muss er das allerdings nicht... Hat er keine Wertmarke und nimmt die Kfz-Steuerregelung in Anspruch kann der AG nicht verlangen das eine Wertmarke erworben wird, nicht mal gegen Kosterstattung weil das die persönlichen Lebensumstände des SB-AN betrifft.

Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.

Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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