Unentgeltliche Beförderung (Hilfsmittel)

Monica99, Monday, 16.10.2017, 09:24 (vor 2384 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

Ist dem SB-AN das Reisemittel nicht zuzumuten, sind wir ganz grundsätzlich beim Thema leidensgerechter Arbeitsplatz, denn der erschöpft sich nicht im Spezialbürostuhl und der Vertikalmaus.

Mithin ist im Einzelfall zu prüfen, welches Reisemittel diesen Ansprüchen gerecht wird.

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Hallo,
der Punkt ist nicht unbedingt das Verkehrmittel, sondern der Weg dorthin. Und damit ist die Frage beantwortet. Danke.
ferlui

So grundsätzlich ist diese Aussage eben nicht zutreffend. Denn wie ein AN zum Arbeitsplatz kommt ist EINZIG seine Sache, auch bei Schwerbehinderten.

Ausnahme bei Schwerbehinderten mit Mz aG ggf eine Parkmöglichkeit. Weiter, wenn ein AG einen AN auf Dienstreise sendet.

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mfg Monica


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