SBV bei voller Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)

KaivonderKüste, Wednesday, 18.10.2017, 12:25 (vor 2376 Tagen) @ Sauerländer

Soweit das Beschäftigungsverhältnis nach Rentengewährung fortbesteht, ist das grundsätzlich kein Problem. Für den Rentenbezug ist jedoch die Hinzuverdienstgrenze des § 96a SGB VI zu beachten. Details dazu sind dann im Rentenbescheid zu finden. Die feinheiten zur weiterern Beschäftigtung sind abhängig vom ggfs. bestehenden Tarifvertrag und Firmengepflogenheit mit der zuständigen Personalebene zu klären.

Die andere Frage, die sich mir stellt, geht dahin, ob Du mit 3 Stunden täglicher Arbeitszeit die SV noch angemessen vertreten kannst und willst. Je nach Bedarf kann unter Umtänden die anfallende Tätigkeit in der SV in einem Einzelfall durchaus mehr als drei Stunden am Tag umfassen. Werde dir daher sicher, ob du in deinem gesundheitlichen Rahmen wirklich so fit bist, um deine Arbeit noch verantwortungsvoll ausüben zu können. Spreche daher auch mit Vertretern, die dies ähnlich machen oder so versucht haben.


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