SBV bei voller Erwerbsminderungsrente (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.10.2017, 19:45 (vor 2352 Tagen) @ Sauerländer

Hallo,

1.
Grundsätzlich ist die Wählbarkeit als SBV nicht abhängig von irgendeinem Mindestbeschäftigungsgrad. Ggfs. muß dann halt der/die Stelli herangezogen werden.

2.
Du hast natürlich grundsätzlich das Recht, gem. § 81 Abs. 5 SGB IX Teilzeit zu verlangen.

3.
Dabei mußt du prüfen, ob bei Erwerbsminderungsrente für Dich eine sog. "auflösende Bedingung" durch Arbeits- oder Tarifvertrag gilt, die Dein Arbeitsverhältnis automatisch beenden könnte. Die Rechtswirksamkeit solcher Klauseln gerade bei Erwerbsminderung wird zwar in Teilen der Literatur wegen des Diskriminierungseffekts massiv bezweifelt, aber es gibt mW noch keine höchstrichterliche Klärung.

4.
Auf die Hinzuverdienstgrenze bist du ja schon hingewiesen worden. Sie beträgt 450€/Monat und darf 2x pro Jahr überschritten werden, wenn das jährliche Gesamteinkommen 6300€ nicht übersteigt.

5.
Die Grenze von 3 Std. Arbeitsfähigkeit pro Tag bei voller Erwerbsminderung ist keine starre tägliche Höchstarbeitszeit, sondern eine Durchschnittsgrenze. Sie kann in einer Arbeitswoche flexibel gehandhabt werden, wenn dadurch insgesamt ein leidensgerechtes individuelles Arbeitszeitmodell entsteht und 15 Std./Woche nicht überschritten werden. Wir haben in unserem Betrieb in einigen Fällen spezielle Arbeitszeitmodelle kreiert, bei denen (mit voller Zustimmung des Rentenversicherungsträgers) diese 3 Std. zT überschritten worden.

6.
Angebliche Unersetzbarkeit ist das allerschlechteste Argument fürs weitere Amtieren. Irgendwann ist jeder/jede zwangsläufig ersetzbar. Hast du keine Stellis fürs Nachrücken ???

--
&Tschüß

Wolfgang


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