Passives Wahlrecht für Hauptschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

knorpeli, Monday, 20.11.2017, 06:58 (vor 2321 Tagen)

Hallo und guten Tag,

interpretiere ich die Rechtslage betr. "passives Wahlrecht zur Wahl einer Hauptschwerbhindertenvertretung" richtig?

Für die Wahl zur Hauptschwerbehindertenvertretung besteht das passive Wahlrecht für alle Personen, die für die örtlichen Personalräte wählbar sind. D.h., dass auch Personen wählbar sind, die keine örtlichen Vertrauenspersonen sind, z.B. auch die amtierende Hauptvertrauensperson.

Beste Grüße


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