UN-Tag am 03.12.2017 - Was tun? (Allgemeines)
Hallo,
weil Rückfragen zur Folie 9 wegen der Prüfpflicht, ob schwerbehinderte Beschäftigte auf freie / frei werdende Stelle vor einer Stellenausschreibung beschäftigt werden können, gekommen sind, wurde dazu ein Vortrag bereitgestellt. Diese Zusatzinformationen dürften die Prüf- und Beteiligungspflicht der SBV und BR/PR nach dem SGB IX vor der Stellenausschreibung erklären. Der Vortrag kann unter dem zugesendeten Link als PDF abgerufen werden.
Durch das BTHG wurde die bestehende allgemeine Prüfpflicht nach § 81 Satz 1 und 6 SGB IX für alle Arbeitgeber in § 82 SGB IX nur für öffentliche Arbeitgeber verdeutlicht und klargestellt, dass bei einer internen Ver-/Umsetzung oder Beförderung eines beschäftigten schwerbehinderten Menschen der Agentur für Arbeit diese Stelle nicht mitgeteilt und nicht um Vermittlungsvorschläge gebeten werden muss.
Die seit 2001 bestehende Prüfpflicht durch den (privaten / öffentlichen) Arbeitgeber und die Beteiligungspflicht von SBV (Anhörung nach § 95 Abs. 2 SGB IX) und BR/PR vor einer Stellenausschreibung ist durch die textliche Änderung nach dem BTHG nicht betroffen.
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Gruß
Wolfgang