haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ? (Lektüre / Gesetze)

Frank2307, Thursday, 07.12.2017, 18:50 (vor 2332 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich habe z.Zt. ein Problem in einem BEM-Verfahren mit einem Kollegen. Aufgrund der Auswirkungen seiner Behinderung ist es ihm nur möglich, in täglichem gleichen Rhythmus (ohne Früh-/Spätdienst im Wechsel) zu arbeiten. Hier geht es speziell um einen hausärztlichen Attest zur NOTWENDIGKEIT, dass Hr. xxxx keine Spätdienste leisten kann, Arbeitszeit bis max. 16:00 Uhr . Hausärztl.Gutachten lag ab August vor, aber erst jetzt kam das betriebsärztliche Gutachten, dass eine Arbeit bis 16:00 Uhr EMPFIEHLT. Wie üblich nutzt der Arbeitgeber die Empfehlung nicht als bindend aus. Der betroffene Kollege musste bis zum BEM-Folgegespräch Schichtdienste bewältigen, soll heißen das hausärztliche Attest wurde arbeitgeberseitig ignoriert, ich konnte nach Vorliegen des betriebsärztl. Gutachtens und darauf folgendem BEM-Gespräches erreichen, dass der Schichtdienst zumindestens vom 01.10.17 bis 31.12.17 ausgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
-Verletzt hier der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn ein haus- bzw. fachärztliches Attest vorliegt und ignoriert wird? ( Vielleicht was Rechtssicheres für mich als Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber ? )
UND - Kann der Arbeitgeber ein haus- bzw. fachärztliches Gutachten entschärfen/ignorieren, wenn der Betriebsarzt ( hier der externe BAD ) ein etwas "andersklingendes" Gutachten erstellt ?

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung ...

MfG Frank
von der Telekom Aussendienst GmbH ( DT A)
--- 1. Stellv. der VP in Freistellung ---


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