haus-/fachärztl. Attest zu Arbeitszeiten für Arbeitgeber bindend ? (Lektüre / Gesetze)
Hausärztl. Gutachten lag ab August vor, aber erst jetzt kam das betriebsärztliche Gutachten, dass eine Arbeit bis 16:00 Uhr EMPFIEHLT. Wie üblich nutzt der Arbeitgeber die Empfehlung nicht als bindend aus.
Hallo, zur ärztlich empfohlenen Maßnahme vrgl.
LAG Hamm, Urteil vom 04.07.2011, 8 Sa 726/11.
Leitsatz: "Zu den gebotenen Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX gehört auch die Durchführung einer ärztlich empfohlenen stufenweisen Wiedereingliederung. Die frühere Auffassung, dem Arbeitgeber stehe die Entscheidung hierüber frei, ist nach Einführung des § 84 SGB IX überholt", so das LAG Hamm.
Gruß,
Cebulon