Beteiligung der SBV (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 18.12.2017, 20:22 (vor 2320 Tagen) @ Apfelsaft

Teilhaberichtlinien Bayern (Seite 37)

Erörterung der beabsichtigten Entscheidung und Unterrichtung der Beteiligten:
Liegen Vermittlungsvorschläge oder Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor und sind die Schwerbehindertenvertretung oder die vorgenannten Organe der Personalvertretung (Personalrat) mit der beabsichtigten Entscheidung nicht einverstanden, ist die Entscheidung – unabhängig von der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Geschäftsbereich des jeweiligen Ressorts – mit diesen unter Darlegung der Gründe zu erörtern.
Dabei sind die betroffenen schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber zu hören.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion