Beteiligung der SBV (Einstellung)
Teilhaberichtlinien Bayern (Seite 37)
Erörterung der beabsichtigten Entscheidung und Unterrichtung der Beteiligten:
Liegen Vermittlungsvorschläge oder Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor und sind die Schwerbehindertenvertretung oder die vorgenannten Organe der Personalvertretung (Personalrat) mit der beabsichtigten Entscheidung nicht einverstanden, ist die Entscheidung – unabhängig von der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Geschäftsbereich des jeweiligen Ressorts – mit diesen unter Darlegung der Gründe zu erörtern.
Dabei sind die betroffenen schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerber zu hören.
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter