Wahlen (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 25.01.2018, 09:25 (vor 2284 Tagen) @ maulwurf

Da du scheinbar Landesbeamter bist gilt für dich das Landespersonalvertretungsgesetz deines Bundeslandes. Die Abgeorneten bzw. der Landtag in SA haben den Wahlzeitraum auf 5 Jahre festgesetzt.

Das Bundespersonalvertretungsgesetz, dass für Bundesbeamte hat den 4-jahres-zeitraum festgesetzt
Das SGB IX, dass auch ein Bundesgesetz sieht ebenfalls 4-Jahres-zeitraum vor.

Darum der Unterschied!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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