Wahlen (Wahlen)
Da du scheinbar Landesbeamter bist gilt für dich das Landespersonalvertretungsgesetz deines Bundeslandes. Die Abgeorneten bzw. der Landtag in SA haben den Wahlzeitraum auf 5 Jahre festgesetzt.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz, dass für Bundesbeamte hat den 4-jahres-zeitraum festgesetzt
Das SGB IX, dass auch ein Bundesgesetz sieht ebenfalls 4-Jahres-zeitraum vor.
Darum der Unterschied!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter