Wahlen (Wahlen)
Hallo,
da das SGB IX sich nun mal am bundeseinheitlichen Wahltermin des BetrVG orientiert, gelten die 4 Jahre.
Im Übrigen ist das Personalvertretungsrecht hier nicht einheitlich, Das BPVersVG sieht ebenfalls eine 4-Jährige Amtszeit vor, lediglich in 4 Bundesländern (Bayern, Ba-Wü, Sachsen, Sachsen-Anhalt) gilt als Ausnahme eine 5-jährige Amtszeit.
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&Tschüß
Wolfgang