Zwei Arbeitgeber zzusammen 22Std. (Gleichstellung)
@sompi,
der Gesetzestext sagt hierzu:
(3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Daher sehe ich hier nur bei 15 Std.als Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX (neu) / § 73 (alt)