BTHG oder BayrischesTHG (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 26.01.2018, 10:29 (vor 2283 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

Bundesrecht bricht Landesrecht. Schwerbehindertenrecht ist eindeutig Bundesangelegenheit.

Deswegen darf grundsätzlich ein Landesgesetz im Regelungsbereich des BTHG nur Dinge regeln, die entweder im BTHG nicht geregelt sind oder aber für die es im Bundesgesetz eine ausdrückliche Öffnungsklausel für eine länderspezifische Regelung gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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