BTHG oder BayrischesTHG (Allgemeines)
Hallo,
Bundesrecht bricht Landesrecht. Schwerbehindertenrecht ist eindeutig Bundesangelegenheit.
Deswegen darf grundsätzlich ein Landesgesetz im Regelungsbereich des BTHG nur Dinge regeln, die entweder im BTHG nicht geregelt sind oder aber für die es im Bundesgesetz eine ausdrückliche Öffnungsklausel für eine länderspezifische Regelung gibt.
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&Tschüß
Wolfgang