BTHG oder BayrischesTHG (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 26.01.2018, 11:07 (vor 2281 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Deswegen darf grundsätzlich ein Landesgesetz im Regelungsbereich des BTHG nur Dinge regeln, die entweder im BTHG nicht geregelt sind oder aber für die es im Bundesgesetz eine ausdrückliche Öffnungsklausel für eine länderspezifische Regelung gibt.

Das BTHG ist ja kein eigenständiges Gesetz, sondern regelt als Artikelgesetz verschiedene Normen des Bundesrechts (insbesondere wurden die verschiedenen Bücher des SGB geändert). Die Ländergesetze konkretisieren dann die Anwendung der jeweiligen Gesetze auf Länderebene (z. B. Wer ist zuständiges Integrationsamt oder zuständiger Sozialhilfeträger, wenn man an das SGB IX oder das SGB XII denkt). Von daher gibt es in diesem Fall auch keine Konkurrenz von Bundes- und Landesrecht

Das ist übrigens auch nicht neu. Auch vor dem BTHG haben Ländergesetze beispielsweise bereits geregelt, welche Behörde die Aufgabe des Integrationsamtes wahrnimmt.

Informationen zum Umsetzungsstand in den verschiedenen Bundesländern finden sich hier:
https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/gesetz/umsetzungsstand-laender/

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Gruß
Matthias


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