Entsendung ins Ausland (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Friday, 02.02.2018, 07:37 (vor 2269 Tagen) @ Cebulon

Guten morgen,
dass muss der Schwerbehinderte im Einzelfall prüfen lassen und nachweisen das eine berufliche Auslandstätigkeit auf Grund seiner Schwerbehinderung/ Gleichstellung nicht zumutbar ist. Kann ja sein das er regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle oder zur Therapie muss oder das die gesundheitliche Einschränkung Argumente dagegen liefert. (zB. überlange Arbeitszeiten; häufiges Spritzen bei Diabetes und Insulinlagerung)
Auch muss der Arbeitsvertrag ja entsprechendes vorsehen ob Auslandseinsätze vereinbart sind oder nicht.

Schwerbehinderte wollen schon selbst entscheiden was sie können und was nicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion