Entsendung ins Ausland (Allgemeines)
Guten morgen,
dass muss der Schwerbehinderte im Einzelfall prüfen lassen und nachweisen das eine berufliche Auslandstätigkeit auf Grund seiner Schwerbehinderung/ Gleichstellung nicht zumutbar ist. Kann ja sein das er regelmäßig zur ärztlichen Kontrolle oder zur Therapie muss oder das die gesundheitliche Einschränkung Argumente dagegen liefert. (zB. überlange Arbeitszeiten; häufiges Spritzen bei Diabetes und Insulinlagerung)
Auch muss der Arbeitsvertrag ja entsprechendes vorsehen ob Auslandseinsätze vereinbart sind oder nicht.
Schwerbehinderte wollen schon selbst entscheiden was sie können und was nicht.