Entsendung ins Ausland (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 02.02.2018, 10:41 (vor 2267 Tagen) @ tom100

Hallo,

sicher würde eine AU den einzelnen für den Moment aus den Fokus rücken - gleichzeitig aber auch wohl einen anderen Kollegen treffen. Auch nicht gerade Sozial.
was ich erreichen möchte ist, aufgrund eines § x y. z eine BV zu erstellen das all die Kollegen mit Handicap von
USA und China - Dienstreisen verschont bleiben.

wie andere Teilnehmer hier bereits sagten: Sei damit vorsichtig.
Wenn es eine derartige Vereinbarung gäbe, hieße es im Umkehrschluss: Mitarbeiter mit Behinderung sind nicht geeignet für Tätigkeiten im Bereich xyz, weil sie keine Dienstreisen in die USA oder nach China machen können.

Ich halte es für sehr vermessen, dies jeder/jedem Beschäftigten mit Behinderung zu unterstellen.

--
Gruß
Matthias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion