Rechte SBV während der Antrangsstellung (Allgemeines)
Hallo,
der Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 173 Abs. 3 SGB IX (§ 90 Abs. 2a aF) ist in der Literatur durchaus strittig.
Ich mache regelmäßig die vollen Beteiligungsrechte geltend, mein AG hat das noch nie angezweifelt.
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&Tschüß
Wolfgang