Negativer GF einladen? (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 01.03.2018, 17:59 (vor 2255 Tagen) @ Pernille

Hallo,

da bei Dir ja anscheinend BetrVG gilt, mußt Du lediglich "den Arbeitgeber" allgemein einladen, nicht aber ein konkrete Person der Geschäftsleitung, Vorstand o.ä. (§ 43 BetrVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__43.html

Der AG entscheidet eigenverantwortlich, wen er zu der Versammlung schickt, es muß aber schon jemand sein, der eine entsprechende Rolle im Unternehmen spielt.

Wenn der besagte Geschäftsführer sich ankündigt und wieder nicht weiss, was er auf der Versammlung soll, kannst Du ihm ja mal seine Berichtspflichten gem. § 43 Abs. 2 BetrVG vorab zukommen lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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