Wahlen zur SBV im November - Nachfrage - Dienststellenbegriff (Allgemeines)
Hallo und guten Tag ins Forum.
Ich bin seit November 2014 bei meinem Arbeitgeber - einer Kreisstadt in Baden-Württemberg - Vertrauensmann der schwerbehinderten Beschäftigten aus dem Bereich "Allgemeine Verwaltung". Ein Kollege ist Vertrauensmann für den Bereich der "Technischen Ämter". Weder der Kollege noch ich haben derzeit eine/n StellenvertreterIn.
Ich arbeite bei meinem Arbeitgeber in einem Bereich, in dem ich regelmäßigen Kundenkontakt habe, der Kollege hat in der Regel keine Kontakte von Außerhalb. In meinem Arbeitsbereich (Flüchtlingssozialbetreuung) sind wir personell nicht übermäßig gut aufgestellt - dies hat/hatte zur Folge, dass ich bei weitem nicht alle Termine (Vorstellungsgespräche, ...) so wahrnehmen kann, wie ich es gerne wollte (im letzten Jahr war bei uns ein Auswahlverfahren für den kommunalen Vollzugsdienst - es waren so viele Bewerberinnen am Start, dass die Vorstellungsgespräche insgesamt für eine ganze Woche angesetzt waren). Ich habe die Teilnahme an den Gesprächen aus dienstlichen Gründen abgesagt, die Wahrnehmung der SBV-Interessen erfolgte durch den PR Allgemeine Verwaltung.
Mit Inkrafttreten des BTHG bestünde nun sowohl für den Kollegen aus dem Technischen Bereich als auch für mich die Möglichkeit einer 50 % Freistellung (Betrachtet man die Beschäftigten stadtweit, so überschreiten wir die Grenze, die für eine Freistellung erforderlich ist). Ich habe mich zunächst gegen diese Freistellung entschieden, da sie für mich Veränderungen in meiner Alltagsarbeit - Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich innerhalb der Abteilung - zur Folge gehabt hätte. Mein Kollege hat die Freistellung auch nicht in Anspruch genommen, er hat das große Glück, dass er aufgrund des fehlenden "Außenkontaktes" leichter zu Terminen gehen kann, als ich.
Im Vorfeld der im Herbst anstehenden Neuwahlen laufen bei uns derzeit viele Gespräche, wie wir die SBV zukünftig besser und "moderner" aufstellen können. Der PR Allgemeine Verwaltung, Gesamtpersonalrat und ich sind der Meinung, dass wir im SBV-Bereich die Trennung zwischen "Technik" und "Verwaltung" aufheben sollten und eine/n SchwerbehindertenvertreterIn (mit 100 %-Freistellung) sowie eine/n VerhinderungsstellvertreterIn wählen sollten. Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass es weitere Kandidaten für die Stellvertretung geben wird - hier ist leider ziemlich "tote Hose". Mein Kollege aus dem Technischen Bereich möchte hier jedoch nicht mitgehen, er kämpft leidenschaftlich dafür, die bisherige Trennung beizubehalten. Ich habe in den letzten Jahren lange und intensiv versucht, die Hintergründe für die bestehende Trennung in die beiden Bereiche zu erfahren - außer einigen allgemeinen Aussagen ("wir machen das schon immer/lange so") kam ich jedoch nicht wirklich weiter.
Gibt es hier im Forum Fachleute, die mir/uns Hinweise zur weiteren Vorgehensweise geben können? Wer müsste ggf. entscheiden, dass die Trennung zwischen Verwaltungs- und Technischem Bereich wieder aufgehoben wird?
Wichtig zu erwähnen wäre noch, dass es innerhalb der Stadtverwaltung insgesamt 4 verschiedene Dezernate gibt und jedes Amt (inklusive der sogenannten Eigenbetriebe) einem der Dezernate zugeordnet sind. Wie ist hier eigentlich der Begriff der Dienststelle an sich zu definieren?
Ich hoffe auf einen Lösungsansatz, der uns den Weg aus der Einbahnstraße öffnet und sage vorab schon einmal Danke schöne für Eure Bemühungen.
Gruß,
Jens