Wahlen zur SBV im November - Nachfrage - Dienststellenbegriff (Allgemeines)
Hallo,
die SBV wird pro Betrieb und Dienststelle gewählt.
Auf Seite 8 der Wahlbroschüre der BIH steht:
"Der Begriff des Betriebs und der Begriff der Dienststelle bestimmen sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz und nach dem Personalvertretungsrecht. Die Bildung der SBV knüpft an die im Betrieb oder in der Dienststelle vorgefundenen Strukturen an."
Somit wird identisch zu den Bereichen, für die eigene Personalräte gewählt wurden oder zu wählen sind, auch die SBV gewählt.
Eine Zusammenfassung der SBV für die Bereiche "Allgemeine Verwaltung" und "Technik" ist nicht möglich, wenn laut dem Personalvertretungsrecht hier eigenständige Personalräte zu wählen sind.
Es bliebe höchstens zu prüfen, ob die Bildung der Personalräte für die einzelnen Bereiche den Bestimmungen entspricht.
Lediglich wenn in einzelnen Bereichen weniger als fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind und somit hier keine SBV gewählt werden könnte, ist es möglich entsprechend § 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX Bereiche zusammen zu fassen.