KSBV Sitzung - Mehrarbeit (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 29.03.2018, 13:30 (vor 2192 Tagen) @ sbvlerin

Moin Moin SBVlerin,

das ganze ist aus meiner Sicht ganz einfach.

Es gilt das Teilnahmerecht §180 SGB IX in Verbindung mit § 179,6 SGB IX, in dem steht: Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge.

Damit sollte für den AG allens chlor sein. Du hast Anspruch auch auf Vergütung der Mehrarbeitsstunden als Ausgleich für die im § genannte Mehrarbeit. Der § bezieht sich allerdings mehr darauf, dass der AG nicht ablehnen kann, dass Du aus dienstlichen Gründen auch außerhalb Deiner normalen Tätigkeit und Arbeitszeit arbeiten darfst (Dienstbefreiung) aber dann auch zur finanziellen Seite, dass auch hier das Arbeitsentgelt gezahlt werden muss.

So verstehe ich diesen §, ohne allerdings ein Links am Gebüsch oder Rechts am Wald zu sein.

Frohe Ostern.

Liebe Grüße

Hendrik


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