Ausschreibung für die Tätigkeit im Wahlvorstand (Wahlen)

Vertigo, Saarland, Tuesday, 03.04.2018, 14:49 (vor 2208 Tagen) @ Womax

Hallo Womax,

in der SchwbVWO steht im §1
(1)spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen im dem Betreib oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.
(2)Ist in dem Betreib oder der Dienststelle keine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, werden der Wahlvorstand und dessen Vorsitzender oder Vorsitzende in einer Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (Wahlberechtigte) gewählt. Zu dieser Versammlung können drei Wahlberechtigte oder der Betriebs- oder Personalrat einladen.

"Also wird das dein erster Stellvertreter, der nach deinem Ausscheiden nachrückt, in die Hand nehmen müssen."

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Gruß
Vertigo


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