Sitzungsniederschrift bei Nichtteilnahme an PR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)
Wir sind als SBV nicht freigestellt und können nicht immer an den PR-Sitzungen teilnehmen. Bei Nichtteilnahme erhalten wir vom PR demzufolge auch kein Protokoll. Das macht die Arbeit für uns nicht leichter. Der PR beruft sich dabei auf den § 32 LPersVG M-V. Haben wir einen Rechtsanspruch auf Übersendung der Sitzungsniederschrift auch bei Nichtteilnahme? Wie ist die Praxis bei euch? Bekommt ihr das Protokoll immer?