Sitzungsniederschrift bei Nichtteilnahme an PR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

SBV-LH-SN, Schwerin, Thursday, 05.04.2018, 07:33 (vor 2212 Tagen)

Wir sind als SBV nicht freigestellt und können nicht immer an den PR-Sitzungen teilnehmen. Bei Nichtteilnahme erhalten wir vom PR demzufolge auch kein Protokoll. Das macht die Arbeit für uns nicht leichter. Der PR beruft sich dabei auf den § 32 LPersVG M-V. Haben wir einen Rechtsanspruch auf Übersendung der Sitzungsniederschrift auch bei Nichtteilnahme? Wie ist die Praxis bei euch? Bekommt ihr das Protokoll immer?


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