Sitzungsniederschrift bei Nichtteilnahme an PR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

WoBi, Thursday, 05.04.2018, 08:33 (vor 2213 Tagen) @ SBV-LH-SN

Hallo SBV-LH-SN,
das ist gemäß dem Landesvertretungsgesetz korrekt. Ist im BayPVG ebenfalls so geregelt. Nur bei Teilnahme an der PR-Sitzung gibt es das Protokoll.
Dies ist wegen dem Informationsaustausch nicht sinnvoll, aber entspricht der Gesetzlage.
Einsicht im Geschäftszimmer des PR oder bei einem Mitglied des PR, der einen Wohlgesonnen ist.

Keine Freistellung ist kein Grund für die Nichtteilnahme an der PR-Sitzung. Termine sind bekannt und sind dann eine Frage der Organisation der SBV-Arbeit.

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Gruß
Wolfgang


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