Wer darf die Sitzungsniederschrift schreiben? (Umgang mit BR / PR)

SBV-LH-SN, Schwerin, Friday, 06.04.2018, 12:11 (vor 2211 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage, wer darf die Sitzungsniederschrift der Personalratssitzung fertigen?

Hintergrund meiner Frage:
Bei uns ist das so, dass die Schreibkraft des Personalrates - die stellenplanmäßig dem Personalrat zugeordnet ist, aber kein gewähltes PR-Mitglied ist, an den Personalratssitzungen teilnimmt und dann das Protokoll fertigt.

Im Netz habe ich dazu folgendes gefunden ...

Frage: "Kann auch eine Schreibkraft, die nicht dem Personalrat angehört, das Protokoll führen?
Antwort: Nicht im Bereich des BPersVG. Eine Protokollführung durch eine der Personalvertretung nicht angehörende Schreibkraft ist hier unzulässig. Gem. § 35 BPersVG sind die Sitzungen des Personalrates nicht öffentlich."

Diese Aussage ist für mich verbindlich und lässt kein Ermessen zu. Oder wie seht ihr das? Berichtet doch mal wie das bei praktiziert wird.


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