Wer darf die Sitzungsniederschrift schreiben? (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Friday, 06.04.2018, 16:47 (vor 2204 Tagen) @ SBV-LH-SN

Siehe zum Beispiel Leitsatz des
BVerwG, 27.11.1981, 6 P 38.79

"Die Zuziehung einer dem Personalrat nicht angehörenden Angestellten als Protokollführerin zu den Sitzungen des Personalrats muß, auch wenn sie vor der Entscheidung des BVerwG (BVerwG, 14.07.1977, VII D 24.76) praktiziert worden ist, als eine grobe Pflichtverletzung gewertet werden."

Gruß,
Cebulon


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