Wer darf die Sitzungsniederschrift schreiben? (Umgang mit BR / PR)
Siehe zum Beispiel Leitsatz des
BVerwG, 27.11.1981, 6 P 38.79
"Die Zuziehung einer dem Personalrat nicht angehörenden Angestellten als Protokollführerin zu den Sitzungen des Personalrats muß, auch wenn sie vor der Entscheidung des BVerwG (BVerwG, 14.07.1977, VII D 24.76) praktiziert worden ist, als eine grobe Pflichtverletzung gewertet werden."
Gruß,
Cebulon