Verspäteter Bewerbungseingang (Einstellung)
Ist er trotzdem zum Vorstellungsgespräch einzuladen? Wenn nein, gibt es spezielle gesetzliche Regelungen hierzu.
Hallo Kati, siehe zum Thema die Einschätzung eines Anwalts von 2012 für den Öffentl. Dienst.
www.frag-einen-anwalt.de
Gruß,
Cebulon