Gleichstellung eines Beamten dem Entlassung droht (Gleichstellung)
Hallo Bernd,
dieses ist im Grundsatz ein Thema des BBG (Bundesbeamtengesetz). Bei Beamten findet das Kapitel IV des SGB IX (Reglungen zum besonderen Kündigungsschutz) keune Anwendung.
Ja, auch Beamte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Gleichstellung. Es geht bei dem Thema Gleichstellung weiter nicht nur um den besonderen Kündigungsschutz. (siehe auch alles zum Thema Gleichstellung hier auf den Webseiten).
Der besondere Kündigungsschutz besteht bei Anträgen auf Gleichstellung ab Antrag bis zur ggf. erfolgten Ablehnung des Antrages. Hier gilt nicht die Einschränkung wie bei Erstanträgen auf Anerkennung der Schwerbehinderung, hier muss ja ein entsprechender positiver Bescheid vorliegen. Aber, wiederum, das Kapitel IV SGB IX nicht bei Beamten.
Ob in Deinem Falle soferen die Verbeamtung positiv aufgehoben wird, ein sonstiges gültiges Beschäftigungsverhältnis Bestand hat, kann ich leider nicht sagen, ergibt sich ggf. aus dem Beamtenrecht/Bundesbeamtengesetz. Denn ein vor der Verbeamtung bestandenes Angestelltenverhältnis/-Beschäftigungsverhältnis ist ja damals aufgelöst worden.