"Schwerbehinderte bevorzugt" durch Slogan ersetzt (Einstellung)
Hallo,
Du beisst Dich an sowieso in der Praxis völlig bedeutungslosen Formulierungen ohne jeglichen rechtlichen Belang fest.
Es gibt keine Vorgaben für derartige Formulierungen in Stellenausschreibungen. Wichtig ist eh' die diskriminierungsfreie Praxis.
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&Tschüß
Wolfgang