"Schwerbehinderte bevorzugt" durch Slogan ersetzt (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 04.05.2018, 15:37 (vor 2178 Tagen) @ katamatschu

Hallo,

Du beisst Dich an sowieso in der Praxis völlig bedeutungslosen Formulierungen ohne jeglichen rechtlichen Belang fest.
Es gibt keine Vorgaben für derartige Formulierungen in Stellenausschreibungen. Wichtig ist eh' die diskriminierungsfreie Praxis.

--
&Tschüß

Wolfgang


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