Herausgabe von SBV-Unterlagen zu Vorstellungsgesprächen an den Arbeitgeber? (Umgang mit Arbeitgeber)

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 09.05.2018, 10:03 (vor 2191 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

nachdem es in unserer Verwaltung auf höchster Ebene zu einer Unregelmäßigkeit in einem Stellenbesetzungsverfahren kam, verlangt nun die zentrale Personalverwaltung von den Personalstellen der Fachbereiche die Aufbewahrung der Unterlagen zu den Auswahlkommissionen von mindestens einem Jahr. (die datenschutzrechtliche Problematik dazu ist mir bekannt - Regel: max. zwei Monate)

Nun kommt es: Unsere Personalstelle verlangt von den Interessenvertretungen Personalrat, Frauenbeauftragte und SBV die Übergabe aller eigenen Aufzeichnungen, die zu den jeweiligen Vorstellungsgesprächen gemacht wurden. Ich persönlich meine, dass wir unsere Unterlagen grundsätzlich nicht herausgeben; Ausnahme möglich bei Klagen. Ich meine, dass Herausgabeverlangen könnte ein Eingriff in die unabhängige Amtsführung der SBV darstellen, vielleicht betrifft es auch das Behinderungsverbot.

Wie seht Ihr das?

Gruß Roland


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